AGB für Unternehmer
Teil C — B2B und Wiederverkauf
Diese Bedingungen gelten für Geschäftskunden. Verbraucher kaufen zu den AGB für Verbraucher (Teil A).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Anbieters an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Anbieter ist Matthias Mitter, Weidenstraße 28, 4611 Buchkirchen, Österreich, info@ki-specht.at. Freie Gewerbe, Bezirkshauptmannschaft Wels-Land: Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe (GISA-Zahl 40176642); Zusammenbau und Montage beweglicher Sachen, mit Ausnahme von Möbeln und statisch belangreichen Konstruktionen, aus fertig bezogenen Teilen mit Hilfe einfacher Schraub-, Klemm-, Kleb- und Steckverbindungen (GISA-Zahl 40176659).
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(4) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit Lieferung zustande.
(3) Mengenstaffeln, Abnahmemengen und Konditionen werden im Einzelfall schriftlich vereinbart und gehen diesen Bedingungen vor.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Versandkosten. Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
(2) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB verrechnet. Der Anbieter ist zudem berechtigt, eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB sowie die Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen zu verrechnen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlung zu verlangen.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Teillieferungen sind zulässig und gesondert verrechenbar.
(3) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
(4) Bei höherer Gewalt, Lieferverzug von Zulieferern oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Lieferfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Anbieter ab.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
(2) Offene Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind binnen fünf Werktagen ab Erhalt, versteckte Mängel binnen fünf Werktagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen.
(3) Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 UGB).
(4) Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen und zu dokumentieren.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe.
(2) Die Art der Gewährleistung — Verbesserung oder Austausch — wählt der Anbieter.
(3) Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
(4) Ansprüche aus Gewährleistungsregress gemäß § 933b ABGB sind der Höhe nach auf den Rechnungswert der betroffenen Ware begrenzt und verjähren spätestens zwei Jahre nach Übergabe an den Kunden.
(5) Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Montage, Veränderung des Geräts, Betrieb außerhalb der spezifizierten Bedingungen oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.
(3) Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist darüber hinaus der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, unterbliebenen Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und reinen Vermögensschäden ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Regressansprüche im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Fehler in der Sphäre des Anbieters verursacht wurde.
§ 9 Weiterverkauf
Verkauft der Kunde die Ware an Dritte weiter, gilt ergänzend:
(1) Der Kunde wird gegenüber seinen Abnehmern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Zwischen dem Anbieter und den Abnehmern des Kunden kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
(2) Der Kunde hat jedem Gerät die vom Anbieter beigestellte Bedienungsanleitung in unveränderter Form beizulegen und die darin enthaltenen Sicherheits-, Montage- und Naturschutzhinweise weiterzugeben.
(3) Der Kunde darf keine über die Angaben des Anbieters hinausgehenden Zusicherungen über Wirkung, Wirkungsgrad oder Erfolg des Geräts abgeben. Insbesondere ist die Zusage eines garantierten Erfolgs unzulässig. Der Kunde hält den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf eigenmächtige Zusicherungen des Kunden zurückgehen.
(4) Der Kunde darf Marke, Typenschild, CE-Kennzeichnung und Seriennummer nicht entfernen oder verändern. Das Gerät darf nicht unter fremder Marke in Verkehr gebracht werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(5) Übernimmt der Kunde die Montage beim Endkunden, erfolgt diese auf seine alleinige Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für Montageleistungen des Kunden.
§ 10 Kein Rücktrittsrecht
Ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht für Unternehmer nicht. Rücknahmen erfolgen ausschließlich auf freiwilliger Basis nach gesonderter Vereinbarung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.
(3) Erfüllungsort ist Buchkirchen.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.